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Glossar

VDE-AR-N 4100

Redaktion 11kW-Wallbox · Stand 06.10.2026

Definition: Die VDE-AR-N 4100 (TAR Niederspannung) ist die technische Anwendungsregel für den Anschluss von Anlagen ans Niederspannungsnetz; die Ausgabe 2026-04 trat laut VDE am 06.03.2026 in Kraft.

Die technische Anwendungsregel hinter den TAB

VDE FNN hat mit der VDE-AR-N 4100 die „Technische Regel für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz“ geschrieben, kurz TAR Niederspannung. Netzbetreiber übernehmen sie in ihre Technischen Anschlussbedingungen. Planer und Installateure richten sich bei Zählerplätzen, Schutzeinrichtungen und Anschlusswegen danach.

Aktueller Stand und Unklarheiten

Die aktuelle Ausgabe trägt das Datum 2026-04. Das Inkrafttreten wird in den Quellen unterschiedlich genannt: Der VDE nennt den 06.03.2026, der Netzbetreiber EAM den 01.04.2026. Darüber hinaus sind netzbetreiberspezifische Übergangsfristen möglich. Welche Fassung für Ihr Projekt gilt, entscheidet damit der jeweilige Netzbetreiber.

Was das für Sie praktisch bedeutet

  • Sie müssen die Norm nicht lesen; sie ist Arbeitsgrundlage der Fachfirma und im Normenhandel kostenpflichtig.
  • Wenn Ihr Angebot auf einer älteren Ausgabe fußt, lohnt die Rückfrage, ob Übergangsfristen greifen.
  • Für die Ladeinfrastruktur ergänzt DIN VDE 0100-722 die Anforderungen auf der Verbraucherseite.
Die Angaben zum Datum des Inkrafttretens weichen zwischen den Quellen ab; wir geben beide Daten an. Prüfen Sie den Stand beim Netzbetreiber.

Die Bedeutung für die Praxis der Anmeldung schildert der Beitrag Wallbox-Installation.

Einordnung zur Wallbox

Die Regel berührt unter anderem die Gestaltung von Zählerplätzen und die Anforderungen am Netzanschluss. Für Ladeeinrichtungen entscheidet nicht die Norm allein, sondern das Zusammenspiel mit den TAB und dem Anmeldeverfahren des Netzbetreibers. Ihre Aufgabe als Auftraggeber beschränkt sich darauf, die Fachfirma nach der angewandten Ausgabe zu fragen.

Verwandte Begriffe

  • Technische Anschlussbedingungen (TAB): Die TAB sind die technischen Regeln eines Netzbetreibers für den Anschluss an sein Niederspannungsnetz; der BDEW veröffentlichte den Musterwortlaut 2026 am 31.07.2026, gültig sind aber die TAB je Netzbetreiber.
  • DIN VDE 0100-722: DIN VDE 0100-722 (Ausgabe 2019-06) regelt gemeinsam mit DIN EN IEC 61851-1 (2019-12) die Anforderungen an Fehlerstromschutz und Errichtung an Ladepunkten.
  • Netzbetreiber: Der Netzbetreiber betreibt das örtliche Stromnetz; ihm ist eine Wallbox vor der Inbetriebnahme zu melden, ab 12 kVA Summen-Bemessungsleistung ist seine vorherige Zustimmung nötig.
  • Anmeldepflicht nach NAV § 19: Nach § 19 Abs. 2 NAV sind Ladeeinrichtungen dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen; ab 12 kVA Summen-Bemessungsleistung je Anlage braucht es zusätzlich seine Zustimmung.
  • Zählerschrank: Der Zählerschrank bündelt Zähler und Absicherung des Hausanschlusses; sein Alter und die Entfernung zum Stellplatz gehören laut ADAC zu den Kostentreibern der Wallbox-Installation.

Ausführlich im Ratgeber

Quellen