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Glossar

Technische Anschlussbedingungen (TAB)

Redaktion 11kW-Wallbox · Stand 06.10.2026

Definition: Die TAB sind die technischen Regeln eines Netzbetreibers für den Anschluss an sein Niederspannungsnetz; der BDEW veröffentlichte den Musterwortlaut 2026 am 31.07.2026, gültig sind aber die TAB je Netzbetreiber.

Regeln des Netzes, nicht der Gerätehersteller

Jeder Netzbetreiber legt fest, wie Anlagen an sein Netz angeschlossen werden. Diese Vorgaben heißen Technische Anschlussbedingungen. Der BDEW stellt dafür einen Musterwortlaut bereit; für die TAB Niederspannung 2026 erschien er am 31.07.2026. Rechtlich maßgeblich bleiben jedoch die konkreten TAB Ihres Netzbetreibers.

Bezug zu Wallbox und Anmeldung

Die TAB konkretisieren, was die Niederspannungsanschlussverordnung allgemein vorgibt. Die NAV verlangt die Mitteilung einer Ladeeinrichtung vor der Inbetriebnahme und bei mehr als 12 kVA Summen-Bemessungsleistung die vorherige Zustimmung (Anmeldepflicht). Die TAB können strengere Vorgaben enthalten, etwa zur Zählerplatzgestaltung oder zu einphasigen Verbrauchern.

So gehen Sie damit um

  • Fragen Sie nicht nach „den“ TAB, sondern nach der gültigen Fassung Ihres Netzbetreibers; diese steht in der Regel auf dessen Internetseite.
  • Die Fachfirma kennt sie und plant danach. Als Auftraggeber prüfen Sie nur, dass sie im Angebot genannt wird.
  • Technischer Unterbau der TAB ist die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihr Netzbetreiber.

Den Ablauf der Mitteilung beschreibt der Beitrag Wallbox anmelden.

Typische Inhalte

TAB enthalten üblicherweise Vorgaben zu Zählerplätzen, Anschlussarten, Anmeldung von Anlagen und Schutzmaßnahmen. Der Musterwortlaut des BDEW ist ein Vorschlag, den jeder Netzbetreiber für sein Gebiet anpasst; Abweichungen zwischen Netzgebieten sind deshalb möglich. Eine Suche nach „TAB“ plus dem Namen Ihres Netzbetreibers führt meist zum aktuellen Dokument.

Verwandte Begriffe

  • VDE-AR-N 4100: Die VDE-AR-N 4100 (TAR Niederspannung) ist die technische Anwendungsregel für den Anschluss von Anlagen ans Niederspannungsnetz; die Ausgabe 2026-04 trat laut VDE am 06.03.2026 in Kraft.
  • Netzbetreiber: Der Netzbetreiber betreibt das örtliche Stromnetz; ihm ist eine Wallbox vor der Inbetriebnahme zu melden, ab 12 kVA Summen-Bemessungsleistung ist seine vorherige Zustimmung nötig.
  • Anmeldepflicht nach NAV § 19: Nach § 19 Abs. 2 NAV sind Ladeeinrichtungen dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen; ab 12 kVA Summen-Bemessungsleistung je Anlage braucht es zusätzlich seine Zustimmung.
  • Hausanschluss: Der Hausanschluss verbindet das Verteilnetz des Netzbetreibers mit der Elektroanlage des Gebäudes; seine verfügbare Leistung begrenzt, wie viel Wallbox und Haushalt gleichzeitig beziehen können.
  • Installateurverzeichnis: Das Installateurverzeichnis ist die Liste der Installationsunternehmen, die ein Netzbetreiber zu Arbeiten an Kundenanlagen in seinem Netz zugelassen hat (§ 13 NAV).

Ausführlich im Ratgeber

Quellen