Definition: Ein MID-Zähler ist ein Stromzähler mit Konformitätsbewertung nach der EU-Messgeräterichtlinie 2014/32/EU; die Kennzeichnung besteht aus CE, dem Buchstaben M und der Jahreszahl.
Was hinter dem Kürzel steckt
MID steht für Measuring Instruments Directive, die europäische Richtlinie 2014/32/EU über Messgeräte. Sie legt Anforderungen an die Genauigkeit und die Konformitätsbewertung fest, unter anderem für Elektrizitätszähler. Erkennbar ist ein solcher Zähler an der CE-Kennzeichnung mit zusätzlichem „M“ und zwei Ziffern für das Jahr der Bewertung auf dem Typenschild.
Wozu Wallbox-Besitzer ihn brauchen
Viele Wallboxen haben einen MID-Zähler eingebaut. Er liefert die Strommenge je Ladevorgang für Auswertung und Verbrauchskontrolle. Auch ein zweiter Zähler hinter der Wallbox, wie ihn Zweizählertarife oder das Netzentgeltmodul 2 verlangen, ist typischerweise ein MID-Zähler. Für die Erstattung von Heimladestrom beim Dienstwagen fordert das BMF-Schreiben vom 11.11.2025 den Nachweis der Strommenge über einen separaten, stationären oder mobilen Zähler.
Abgrenzung zum Eichrecht
Ein MID-Zähler ist nicht automatisch dasselbe wie eine „eichrechtskonforme“ Abrechnung. Wird Strom gegenüber Dritten abgerechnet, greifen die Vorgaben des Eichrechts mit weiteren Anforderungen an Messwertanzeige und Datenübertragung. Welche Kombination im Einzelfall genügt, klären Betreiber mit dem Hersteller und der Landeseichbehörde. Der Begriff „eichrechtskonforme Wallbox“ ist rechtlich nicht geschützt.
Worauf Sie beim Kauf achten
Prüfen Sie im Datenblatt, ob der Zähler als MID-konform ausgewiesen ist und für welchen Einsatz der Hersteller ihn vorsieht. Eine bloße Bezeichnung als „Energiezähler“ ohne Kennzeichnung ist keine Zusage. Bei Tarifen mit Zweitzähler legt der Anbieter fest, welche Geräte er akzeptiert.
Verwandte Begriffe
- Eichrecht: Das Mess- und Eichrecht (§ 33 MessEG) verlangt geeichte Messgeräte, wenn Strom gegenüber Dritten abgerechnet wird; rein private, nicht abrechnende Ladestationen unterliegen ihm in der Regel nicht.
- MessEV: Die Mess- und Eichverordnung (MessEV) konkretisiert das Mess- und Eichgesetz und legt fest, wie Messgeräte, auch Stromzähler an Ladeeinrichtungen, bereitgestellt, verwendet und überwacht werden.
- Netzentgeltmodul: Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung betreibt, hat Anspruch auf reduziertes Netzentgelt und wählt zwischen Modul 1 (Pauschale, 110 bis 190 € im Jahr laut Stand 2023), Modul 2 und Modul 3.
- Autostromtarif: Autostromtarife gibt es als Einzählertarif, Zweizählertarif und dynamischen Tarif; der durchschnittliche Haushaltsstrompreis lag 2026 laut BDEW bei 37,0 ct/kWh.
- Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem BSI-zertifizierten Smart-Meter-Gateway; für Netzentgeltmodul 3 nach § 14a EnWG ist es Voraussetzung.
Ausführlich im Ratgeber
- Wallbox Kosten: Anschaffung, Installation und Strom
- Wallbox mit Photovoltaik: PV-Überschussladen, § 14a und Tarife
