Definition: Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung betreibt, hat Anspruch auf reduziertes Netzentgelt und wählt zwischen Modul 1 (Pauschale, 110 bis 190 € im Jahr laut Stand 2023), Modul 2 und Modul 3.
Drei Wege zur Entlastung
Die Module gehören zur Gegenleistung für die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG. Sie unterscheiden sich in Technik und Abrechnung:
| Modul | Inhalt | Voraussetzung |
|---|---|---|
| 1 | Pauschale Senkung des Netzentgelts, je nach Netzgebiet 110 bis 190 € pro Jahr (Bundesnetzagentur, Stand 2023) | kein separater Zähler |
| 2 | Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt auf 40 %; kein Grundpreis für den Zusatzzähler | separater Zähler für die steuerbare Einrichtung |
| 3 | Zeitvariables Netzentgelt, seit April 2025 | nur zusammen mit Modul 1; intelligentes Messsystem |
Was man wissen sollte
- Modul 1 und Modul 2 lassen sich nicht kombinieren.
- Netze BW formuliert Modul 2 als Senkung um 60 %, die Bundesnetzagentur als Absenkung auf 40 %. Beides meint dasselbe.
- Bei Anmeldung einer steuerbaren Einrichtung wird laut Netze BW grundsätzlich Modul 1 zugrunde gelegt; Modul 2 oder 3 beantragen Sie über den Stromlieferanten.
Welche Beträge heute gelten
Die 110 bis 190 € nennt die Bundesnetzagentur ausdrücklich mit Stand 2023. Aktuelle Werte stehen im Preisblatt Ihres Netzbetreibers. Ob sich ein Zusatzzähler lohnt, hängt vom Verbrauch der Wallbox ab; Ladekosten lassen sich mit dem Rechner grob einschätzen.
Wie Sie das passende Modul eingrenzen
Modul 1 ist der bequeme Standard ohne Zusatztechnik. Modul 2 lohnt typischerweise erst bei hohem Jahresverbrauch der steuerbaren Einrichtung, weil der Zusatzzähler Aufwand verursacht. Modul 3 richtet sich an Haushalte, die das Laden bewusst in günstige Zeitfenster legen. Eine konkrete Empfehlung folgt aus Ihren Verbrauchsdaten und dem Preisblatt des Netzbetreibers.
Verwandte Begriffe
- § 14a EnWG: § 14a EnWG erlaubt dem Netzbetreiber seit 01.01.2024, neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW im Bedarfsfall auf bis zu 4,2 kW zu dimmen; dafür gibt es reduzierte Netzentgelte.
- Steuerbare Verbrauchseinrichtung: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind Geräte wie private Wallboxen oder Wärmepumpen über 4,2 kW Netzanschlussleistung, die der Netzbetreiber nach § 14a EnWG zeitweise dimmen darf.
- Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem BSI-zertifizierten Smart-Meter-Gateway; für Netzentgeltmodul 3 nach § 14a EnWG ist es Voraussetzung.
- MID-Zähler: Ein MID-Zähler ist ein Stromzähler mit Konformitätsbewertung nach der EU-Messgeräterichtlinie 2014/32/EU; die Kennzeichnung besteht aus CE, dem Buchstaben M und der Jahreszahl.
- Autostromtarif: Autostromtarife gibt es als Einzählertarif, Zweizählertarif und dynamischen Tarif; der durchschnittliche Haushaltsstrompreis lag 2026 laut BDEW bei 37,0 ct/kWh.
