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Glossar

Eichrecht

Redaktion 11kW-Wallbox · Stand 06.10.2026

Definition: Das Mess- und Eichrecht (§ 33 MessEG) verlangt geeichte Messgeräte, wenn Strom gegenüber Dritten abgerechnet wird; rein private, nicht abrechnende Ladestationen unterliegen ihm in der Regel nicht.

Wann es gilt

Das Eichrecht schützt Verbraucher und Händler gleichermaßen: Wer Energie nach Menge abrechnet, muss ein Messgerät verwenden, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Grundlage ist § 33 des Mess- und Eichgesetzes; für Ladeeinrichtungen gibt es die Messgeräteart „Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich E-Mobilität“.

Zuhause, im Betrieb, im Mehrparteienhaus

  • Eine ausschließlich privat genutzte Wallbox ohne Abrechnungsmöglichkeit unterliegt den Eichvorschriften in der Regel nicht.
  • Wird Ladestrom einem Dritten in Rechnung gestellt, etwa Mietern oder Kollegen, ist ein geeichtes Messsystem nötig.
  • Für den Heimbereich gibt es wegen der begrenzten Nutzerzahl Sonderregelungen, etwa bei nur einem Vertragspartner.

Typische Missverständnisse

Die Bezeichnung „eichrechtskonforme Wallbox“ ist rechtlich nicht geschützt; Händler verwenden sie unterschiedlich. Der ADAC hat zwölf solcher Geräte für Dienstwagenfahrer getestet. Die steuerliche Erstattung von Heimladestrom beim Dienstwagen verlangt nach dem BMF-Schreiben vom 11.11.2025 einen Strommengennachweis über einen separaten Zähler, was nicht zwingend ein geeichtes Messsystem bedeutet. Wie ein MID-Zähler dazu passt, steht im eigenen Eintrag, die Verordnungsebene unter MessEV.

Zuständig für die Überwachung sind die Landeseichbehörden; bei Zweifeln hilft die Anfrage dort. Die Kosten einer Wallbox steigen mit geeichter Messtechnik.

Beispiele aus der Praxis

Ein Arbeitgeber, der Heimladestrom erstattet, braucht den Mengennachweis; ein Vermieter, der Mietern Ladestrom berechnet, braucht eine geeichte Messung. Die Familie, die nur ihr eigenes Auto lädt, nicht.

Stand 06.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Verwandte Begriffe

  • MessEV: Die Mess- und Eichverordnung (MessEV) konkretisiert das Mess- und Eichgesetz und legt fest, wie Messgeräte, auch Stromzähler an Ladeeinrichtungen, bereitgestellt, verwendet und überwacht werden.
  • MID-Zähler: Ein MID-Zähler ist ein Stromzähler mit Konformitätsbewertung nach der EU-Messgeräterichtlinie 2014/32/EU; die Kennzeichnung besteht aus CE, dem Buchstaben M und der Jahreszahl.
  • Autostromtarif: Autostromtarife gibt es als Einzählertarif, Zweizählertarif und dynamischen Tarif; der durchschnittliche Haushaltsstrompreis lag 2026 laut BDEW bei 37,0 ct/kWh.
  • Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem BSI-zertifizierten Smart-Meter-Gateway; für Netzentgeltmodul 3 nach § 14a EnWG ist es Voraussetzung.
  • Wallbox: Eine Wallbox ist eine fest montierte AC-Ladestation für Elektroautos; die 11-kW-Variante lädt dreiphasig mit 16 A bei 400 V und wird von einer Elektrofachkraft angeschlossen.

Quellen