Definition: Die Mess- und Eichverordnung (MessEV) konkretisiert das Mess- und Eichgesetz und legt fest, wie Messgeräte, auch Stromzähler an Ladeeinrichtungen, bereitgestellt, verwendet und überwacht werden.
Verordnung zum Gesetz
Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) gibt den Rahmen vor, die MessEV füllt ihn mit Detailregeln. Dazu zählen Anforderungen an Messgeräte, an ihre Verwendung und an die Überwachung durch die Eichbehörden der Länder. Wo Ladeinfrastruktur betroffen ist, bildet die Verordnung die Brücke zwischen allgemeinem Recht und der Messgeräteart für E-Mobilität.
Warum das für 11-kW-Wallboxen am Rand liegt
Für Privatleute, die nur ihr eigenes Auto laden, kommt die Verordnung praktisch nicht zum Tragen, solange nichts abgerechnet wird. Interessant wird sie, sobald Strom weitergegeben wird, etwa an Mieter, Dienstwagenfahrer oder Gäste eines Mehrfamilienhauses. Dann entscheidet der Aufbau der Messtechnik darüber, ob die Abrechnung belastbar ist.
- Die Vorgaben richten sich an Hersteller, Betreiber und Verwender von Messgeräten.
- Prüfung und Marktüberwachung liegen bei den Landeseichbehörden.
- Zusätzlich greifen Normen für Messwert-Anzeige und -Übertragung des Ladepunkts.
Einordnung
Einen allgemeinverständlichen Überblick finden Sie unter Eichrecht. Dass ein Gerät einen MID-Zähler enthält, sagt für sich genommen noch nichts darüber, ob die Anlage die Vorschriften erfüllt; maßgeblich sind der konkrete Einsatz und die Herstellerangaben zur Zulassung. Ladestrom im Mehrparteienhaus kann auch förderrechtliche Fragen berühren, siehe Wallbox-Förderung.
Weiterführende Hinweise
Fragen zu Messgeräten im Mietshaus beantworten Landeseichbehörde und Hersteller verbindlicher als jeder Ratgeber.
Verwandte Begriffe
- Eichrecht: Das Mess- und Eichrecht (§ 33 MessEG) verlangt geeichte Messgeräte, wenn Strom gegenüber Dritten abgerechnet wird; rein private, nicht abrechnende Ladestationen unterliegen ihm in der Regel nicht.
- MID-Zähler: Ein MID-Zähler ist ein Stromzähler mit Konformitätsbewertung nach der EU-Messgeräterichtlinie 2014/32/EU; die Kennzeichnung besteht aus CE, dem Buchstaben M und der Jahreszahl.
- Autostromtarif: Autostromtarife gibt es als Einzählertarif, Zweizählertarif und dynamischen Tarif; der durchschnittliche Haushaltsstrompreis lag 2026 laut BDEW bei 37,0 ct/kWh.
- Wallbox: Eine Wallbox ist eine fest montierte AC-Ladestation für Elektroautos; die 11-kW-Variante lädt dreiphasig mit 16 A bei 400 V und wird von einer Elektrofachkraft angeschlossen.
- Ladesäule: Eine Ladesäule ist ein freistehender, meist öffentlich zugänglicher Ladepunkt für Elektrofahrzeuge; für sie gilt in Deutschland die Ladesäulenverordnung, in der Neufassung seit 01.01.2026.
