Definition: Eine Ladesäule ist ein freistehender, meist öffentlich zugänglicher Ladepunkt für Elektrofahrzeuge; für sie gilt in Deutschland die Ladesäulenverordnung, in der Neufassung seit 01.01.2026.
Öffentlich statt privat
Im Sprachgebrauch bezeichnet die Ladesäule das Gerät auf Parkplatz oder Straße, an dem jeder mit passender Karte, App oder Bankkarte laden kann. Die Wallbox hängt dagegen an der Wand und steht in der Regel in Garage oder auf dem Privatgrundstück. Technisch sind beide Ladepunkte; rechtlich macht der öffentliche Zugang den Unterschied.
Regeln für öffentliche Punkte
Die Ladesäulenverordnung legt technische Mindestanforderungen an öffentlich zugängliche Ladepunkte fest; ihre Neufassung ist am 01.01.2026 in Kraft getreten. Auf private Wallboxen gilt sie nicht. Auch bei der Steuerung durch den Netzbetreiber ist die Grenze scharf: Öffentlich zugängliche Ladepunkte im Sinne der Verordnung fallen nicht unter § 14a EnWG.
Technik im Überblick
- Wechselstrom-Säulen laden über Typ-2-Stecker und Mode 3, wie ADAC und Norm es für Europa beschreiben.
- Gleichstrom-Schnelllader nutzen CCS mit deutlich höherer Leistung.
- Abgerechnet wird per RFID-Karte, App oder Plug & Charge; die Messtechnik unterliegt dem Eichrecht.
Was das für Ihre 11 kW heißt
Unterwegs ersetzt die Säule die Wallbox nicht, zu Hause ersetzt die Wallbox keine Säule. Eine Vergleichsrechnung zu Heimladen und Ladesäule bietet der Ladekostenrechner. Wer eine Wallbox auch Dritten zugänglich macht, sollte vorab klären, ob dadurch Pflichten für öffentlich zugängliche Ladepunkte entstehen.
Merkhilfe
Säule heißt öffentlich zugänglich, Wallbox heißt Wand und privat. Wer beides verwechselt, kommt bei Anmeldung und Förderung schnell durcheinander.
Verwandte Begriffe
- Wallbox: Eine Wallbox ist eine fest montierte AC-Ladestation für Elektroautos; die 11-kW-Variante lädt dreiphasig mit 16 A bei 400 V und wird von einer Elektrofachkraft angeschlossen.
- Ladepunkt: Ein Ladepunkt ist die Einheit, an der zur selben Zeit genau ein Elektrofahrzeug geladen werden kann; Fördersätze wie bis zu 1.500 € beziehen sich auf den einzelnen Stellplatz.
- CCS (Combined Charging System): CCS erweitert den Typ-2-Stecker um zwei Gleichstromkontakte für das Schnellladen an DC-Säulen; an der heimischen 11-kW-Wallbox kommt CCS nicht zum Einsatz.
- Typ-2-Stecker: Der Typ-2-Stecker nach IEC 62196-2 ist der europäische Standard für AC-Laden und überträgt im Heimbereich je nach Kabel ein- oder dreiphasig bis zu 22 kW.
- § 14a EnWG: § 14a EnWG erlaubt dem Netzbetreiber seit 01.01.2024, neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW im Bedarfsfall auf bis zu 4,2 kW zu dimmen; dafür gibt es reduzierte Netzentgelte.
