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Glossar

Ladepunkt

Redaktion 11kW-Wallbox · Stand 06.10.2026

Definition: Ein Ladepunkt ist die Einheit, an der zur selben Zeit genau ein Elektrofahrzeug geladen werden kann; Fördersätze wie bis zu 1.500 € beziehen sich auf den einzelnen Stellplatz.

Zählweise: ein Fahrzeug, ein Ladepunkt

Technisch bezeichnet der Begriff die Stelle, an der ein einzelnes Auto angeschlossen wird. Hat ein Gehäuse zwei Steckdosen oder Kabel, die unabhängig voneinander versorgen, sind das zwei Ladepunkte unter einer Haube. Umgekehrt bleibt eine einfache Wallbox mit einem Anschluss genau ein Ladepunkt, egal wie leistungsfähig sie ist.

Wo die Zahl rechtlich und finanziell zählt

Förderprogramme rechnen meist je Stellplatz oder Ladepunkt ab. Im Programm des Bundesverkehrsministeriums für Mehrparteienhäuser gibt es höchstens 1.300 € bei reiner Vorverkabelung (ohne installierte Wallbox), höchstens 1.500 € mit Wallbox und höchstens 2.000 € bei bidirektionaler Fähigkeit je Stellplatz; die Antragsfrist für WEG und KMU/private Eigentümer läuft laut Programmseite bis 10.11.2026, solange die Mittel reichen. Auch bei der Anmeldung zählt die Summe: Übersteigt die Bemessungsleistung aller Ladeeinrichtungen einer elektrischen Anlage 12 kVA, braucht es die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers.

Typische Missverständnisse

  • Ein Ladepunkt ist nicht dasselbe wie ein Stecker: Ein Gerät mit Typ-2-Buchse und CCS-Dose kann dennoch nur ein Auto gleichzeitig versorgen.
  • Öffentlich zugängliche Ladepunkte fallen nicht unter die private Steuerungsregel nach § 14a EnWG.
Zu Förderfragen informieren Sie sich bitte vor Antragstellung beim jeweiligen Programmgeber; Details finden Sie unter Wallbox-Förderung.

Mehrere Stellplätze, mehrere Ladepunkte

Bei Eigentümergemeinschaften bedeutet „je Ladepunkt“ meist „je Stellplatz mit eigener Ladeeinrichtung“. Wer mehrere Stellplätze plant, sollte die Summe aller Ladeeinrichtungen früh mit der Fachfirma durchrechnen, weil davon die Zustimmungspflicht abhängt. Wohnungseigentümer können außerdem angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen (§ 20 Abs. 2 WEG; allgemeine Information, keine Rechtsberatung).

Verwandte Begriffe

  • Wallbox: Eine Wallbox ist eine fest montierte AC-Ladestation für Elektroautos; die 11-kW-Variante lädt dreiphasig mit 16 A bei 400 V und wird von einer Elektrofachkraft angeschlossen.
  • Ladesäule: Eine Ladesäule ist ein freistehender, meist öffentlich zugänglicher Ladepunkt für Elektrofahrzeuge; für sie gilt in Deutschland die Ladesäulenverordnung, in der Neufassung seit 01.01.2026.
  • Kilovoltampere (kVA): Kilovoltampere ist die Einheit der Scheinleistung; ein dreiphasiger Anschluss mit 400 V und 16 A entspricht rechnerisch rund 11,1 kVA und liegt damit unter der 12-kVA-Grenze des § 19 NAV.
  • § 14a EnWG: § 14a EnWG erlaubt dem Netzbetreiber seit 01.01.2024, neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW im Bedarfsfall auf bis zu 4,2 kW zu dimmen; dafür gibt es reduzierte Netzentgelte.
  • Netzbetreiber: Der Netzbetreiber betreibt das örtliche Stromnetz; ihm ist eine Wallbox vor der Inbetriebnahme zu melden, ab 12 kVA Summen-Bemessungsleistung ist seine vorherige Zustimmung nötig.

Quellen